Krankenkassenbezuschussung

Das Gesetz ist auf Ihrer Seite

In § 20 des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) hat der Gesetzgeber die Gesundheitsvorsorge auch zu einer Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen gemacht. Das bedeutet für Sie ganz konkret, dass die Krankenkassen sich an den Kosten für Präventionsmaßnahmen beteiligen.

Das Ziel besteht darin, die Versicherten an regelmäßige gesundheitssportliche Aktivitäten zu binden, um damit Erkrankungen und Beschwerden wie Rückenleiden und Herz-Kreislauf-Problemen aktiv vorzubeugen. Ab Teilnahme an 10 Kursstunden werden die Kosten zu 80% übernommen.

Die Kurse und Trainer im ΩmegaSports sind zertifiziert und kommen für eine Förderung durch die Krankenkasse infrage. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu unseren Angeboten und den Förderungsmöglichkeiten durch verschiedene Kassen.